Nicht verboten: Rechtssicherheit für Aktive
Damit ist die Verwendung beispielsweise von durchgestrichenen Hakenkreuzen als Zeichen der Ablehnung höchstrichterlich erlaubt, wenn die Distanzierung zum Nationalsozialismus eindeutig ist.
Das Urteil des Landgerichts Stuttgart wegen der Verwendung eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation hatte daher im September 2006 bundesweit Aufsehen erregt (siehe Aktiv+Gleichberechtigt Januar 2006) Betroffen waren ebenfalls antifaschistisch engagierte Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen. Selbst gegen den DGB Vorsitzenden Michael Sommer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da er im Oktober letzten Jahres auf einer Demonstration in Stuttgart einen Button mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz getragen hatte.
Seit Jahren arbeiten Gewerkschaften mit dem Anti-Nazi-Symbol: ver.di beispielsweise hat einen Anstecker mit einem gespaltenen Hakenkreuz produziert, sehr bekannt ist auch das Plakat der IG Metall mit einem Hakenkreuz in der Mausefalle.
Mit Anti-Nazi-Gesetzen gegen Nazi-Gegner vorzugehen – das war für kaum jemanden nachvollziehbar. Jetzt ist das Urteil vom Tisch. „Das gibt ganz vielen Aktivisten nun endlich Rechtssicherheit“, freut sich Volker Roßocha vom DGB Bundesvorstand, Bereich Migrations- und Antirassismuspolitik.
Es ist zu erwarten, dass die noch anhängigen Verfahren eingestellt werden.

