AGG- "Gleichbehandlung in der Praxis": Neue Handreichungen informieren zum AGG
Um den Schutzanspruch des Gesetzes zu verwirklichen, muss das Gesetz in der betrieblichen Praxis mit Leben erfüllt werden. Dazu informiert der Bereich Migration & Qualifizierung des DGB-Bildungswerkes zu Inhalt und Umsetzungsmöglichkeiten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) mit zwei neuen Handreichungen.
Der erste Teil der Handreichung „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Überblick über die Neuregelungen mit praktischen Erläuterungen“, stellt den Gesetzestext zur Verfügung. Die Regelungsinhalte des Gesetzes werden ausführlich erklärt, so dass verständlich wird, was das AGG regeln möchte und wie die einzelnen Paragraphen zu interpretieren sind. Um die konkrete Umsetzung des AGGs zu erleichtern, werden zur Orientierung Checklisten bereitgestellt: zur Überprüfung der beruflichen Praxis sowie von Dienst- und Betriebsvereinbarungen; zu den Pflichten des Arbeitgebers sowie zur Klärung für Betroffene.
Der zweite Teil „Gleichbehandlung von Migrantinnen und Migranten im Arbeitsleben – Praktische und rechtliche Tipps für Arbeitnehmervertretungen“ gibt Ratschläge für Bertriebsrätinnen und –räte, welche neuen Instrumente für Gleichstellung ihnen durch das Gesetz zur Verfügung gestellt werden. Anhand von Beispielen und Praxistipps wird verdeutlicht, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Mitteln sich Betriebsräte und Gewerkschaften gegen die Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten mit Hilfe des AGGs aktiv werden können.
Die Broschüren können über den Bereich Migration und Qualifizierung des DGB-Bildungswerkes bestellt werden:

