Unterschreiben gegen den Optionszwang: Kampagne des Interkulturellen Rates setzt sich für die Rechte von in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern ein
Die Regelung grenzt allerdings an Willkür, da Kinder mit einem deutschen Elternteil und Kinder von EU-Angehörigen und Schweizern nicht von ihr betroffen sind. Auch diejenigen, die ihre zweite Staatsangehörigkeit nicht ohne weiteres abgeben können, können ihre Doppelpässe behalten.
Prominente aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft, darunter die ehemalige Ausländerbeautragte Marieluise Beck, die Vorsitzende der Zuwanderungskommission Rita Süßmuth und das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach (DGB) sowie Ulrich Freese, stellvertretender Vorsitzender der IGB BCE unterstützen die Forderung nach einer Gleichbehandlung in Deutschland geborener Kinder ausländischer Eltern.
Dennoch verpasste der Bundestag am 2. Juli erneut die Chance, den Optionszwang für die Betroffenen abzuschaffen. Nur 93 der 611 Abgeordneten stimmten für die konsequente Anwendung des Geburtsortsrechts und die Abschaffung des Optionszwangs.
Dabei wird eine Neuregelung immer dringlicher, da die Zahl der Betroffenen in Zukunft steigen wird: Von ca. 3.300 im Jahr 2008 auf bis zu 40.000 Betroffene jährlich im Jahr 2018.
Die Kampagne des Interkulturellen Rates wird über die Legislaturperiode hinaus fortgesetzt. Durch eine Unterschrift kann sich jede und jeder für die Abschaffung der Ungleichbehandlung, die aus dem Optionszwang resultiert, einsetzen:
Kontakt:
www.wider-den-optionszwang.de
