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Teilnahmebedingungen Wettbewerb "Die gelbe Hand" 2009/2010

08.01.2010

Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler an Berufsschulen und alle Jugendliche, die sich derzeit in einer beruflichen Ausbildung befinden – aus dem ganzen Bundesgebiet. Ebenfalls teilnehmen können Beschäftigte aus Betrieben und Verwaltungen.

Also zum Beispiel

  • Azubis eines Jahrgangs mit ihren Ausbilderinnen und Ausbildern •
  • Klassenverbände an Berufsschulen und überbetrieblichen Ausbildungszentren mit ihren Lehrerinnen und Lehrern
  • Arbeits- und Projektgruppen an Berufsschulen, Betrieben und Verwaltungen 
  • Jugend- und Ausbildungsvertretungen (JAV)
  • gewerkschaftliche Gruppen oder Initiativen

Ihr alle seid aufgerufen, euch zu beteiligen und mit einem Wettbewerbsbeitrag ein kreatives Zeichen gegen Rassismus und für ein solidarisches Miteinander zu setzen.

Bedingung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass euer Beitrag in Bezug zur Arbeitswelt steht.

Was ist sonst noch wichtig?

Mit eurer Teilnahme am Wettbewerb „Die Gelbe Hand“ gebt ihr das Einverständnis, dass wir über euer Projekt berichten und den Beitrag im Internet veröffentlichen dürfen. Außerdem überlasst ihr uns alle weiteren Nutzungsrechte.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Einsendeschluss für Wettbewerbsbeiträge ist der 31. März 2010.
Es gilt das Datum des Poststempels.

Die Preisverleihung findet am 20. Mai 2010 in Berlin statt.