Post AG verurteilt: Hamburger Arbeitsgericht stellt Diskriminierung fest
Das Hamburger Arbeitsgericht verurteilte die Deutsche Post AG am 26. Januar 2010 zu einer Entschädigungszahlung von 5.400 Euro nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Der Kläger, Leon O., ein 38jähriger
Sportlehrer aus der Elfenbeinküste,
hatte sich drei Mal bei der Post als
Briefzusteller beworben. Jedes Mal
wurde er – obwohl die Post über
Monate hinweg Zusteller suchte –
abgelehnt. Nach der dritten Ablehnung
erfuhr er den Grund: seine
Sprachkenntnisse seien nicht ausreichend.
Dies habe die Post AG durch
ein Telefonat mit dem Kläger festgestellt.
Leon O., der seit zehn Jahren in Deutschland lebt, wandte sich an die Beratungsstelle basis & woge e. V.. Über den Rechtsanwalt Sebastian Busch wurde schließlich eine Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht. Das Gericht befasste sich nicht mit der Vermutung, dass Leon O. wegen seiner Herkunft abgelehnt wurde, sondern mit der Ablehnung wegen mangelnder Deutschkenntnisse. Ein unangekündigter Anruf – so das Gericht – benachteilige Menschen, die Deutsch als Zweitsprache sprechen und durch die Art des Vorgehens deshalb überrumpelt werden. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
