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Beispiel 5

Demonstration

In diesem Beispiel geht es zwar nicht unmittelbar um Gewalt, dennoch gibt es einen inneren Zusammenhang.

Die Versammlungsfreiheit ist ein wichtiges demokratisches Grundrecht. Deshalb kann eine Kundgebung von Rechtsextremen nur dann verboten werden, wenn zu erwarten ist, dass davon Straftaten ausgehen werden. Kommt es zu einer rechtsextremen Demonstration, geschieht oft Folgendes: Während Polizei in der Nähe ist, zeigen einzelne Demonstranten den Hitlergruß oder gleichfalls verbotene Abwandlungen dessen.

 

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Was kannst Du unternehmen?
 
  • Meistens sind genügen Polizeikräfte anwesend. Fordere sie auf, einzuschreiten. Führt das nicht zum Erfolg, frage nach der Einsatzleitung und wiederhole dein Anliegen dort.
  • Die Einsatzleitung hat bei Straftaten die Möglichkeit, einschreiten zu lassen und die Täter aus der Menge heraus festzunehmen. Sie kann aber rechtlich gesehen auch darauf verzichten, um eine mögliche Gewalteskalation - zum Beispiel eine Straßenschlacht - zu verhindern. In einer unklaren Situation kann es sinnvoll sein, eine Dienstaufsichtsbeschwerde anzukündigen und / oder die Presse zu informieren.
  • Auf jedem Fall kannst du Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Von Vorteil ist es, wenn du die Straftat durch ein Foto dokumentieren kannst. Nach der Anzeige solltest du auf jeden Fall ein Gedächtnisprotokoll der Ereignisse schreiben. Du wirst frühestens nach einigen Wochen zum Tathergang befragt werden. Bis dahin kannst du allein aus der Erinnerung heraus kaum noch präzise Aussagen machen.

 

Merke:

Auch wenn du nicht selber eingreifen kannst, erstatte eine Anzeige gegen Unbekannt und teile deine Beobachtungen mit.

 

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