AfD-Verbot prüfen ist legitim!

Argumente statt Parolen

„Prüffall“, „extremistischer Verdachtsfall“ und „gesichert extremistische Bestrebung“ – das sind die drei Stufen des Verfassungsschutzes zur Einordnung möglicher verfassungsfeindlicher Vereinigungen und Organisationen. In Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt wird die AfD von den dortigen Verfassungsschutzämtern als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft.

Nun wird erwartet, dass mit Brandenburg eine weitere Landesorganisation der AfD als „gesichert rechtsextrem“ klassifiziert werden und damit als verfassungsfeindlich gelten wird. Nachdenklich macht, dass trotz vorliegender Verfassungsfeindlichkeit der AfD der Anteil ihrer Wähler*innen steigt. Erschreckend ist auch, dass die Zahl rechtsextremer Straftaten von Jahr zu Jahr um etwa 20 Prozent zunimmt. 2024 waren es bis zum 30. November 33.963 Delikte im Bereich „politisch motivierte Kriminalität – rechts“.

Vor diesem Hintergrund ist es legitim, ein Verbotsverfahren gegen die AfD ernsthaft zu prüfen. Mehr als 100 Bundestagsabgeordnete fordern das. Aber allein ein Verbot der AfD ersetzt nicht das Erfordernis, Politik gerecht zu gestalten und endlich die Probleme bei den Themen Bildung, Kita, bezahlbarer Wohnraum, Tariftreue, Infrastruktur, Sicherheit, Ausbau des ÖPNV, Klimaschutz, Energiekosten, Wirtschaft, Steuergerechtigkeit, ärztliche Versorgung etc. anzupacken und verlässlich zu lösen.

Es bleibt dabei: Keine Stimme der AfD! Und an alle demokratischen Parteien der Appell: Probleme nicht nur beschreiben, sondern lösen!