Aktiv für Chancengleichheit

Unser Newsletter/ Magazin „Aktiv für Chancengleichheit“ bietet dir Informationen rund um Aktivitäten für Gleichberechtigung, gegen Rassismus und Rechtsextremismus in der Arbeitswelt an. 

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Ausgabe 2024/2

Die AfD ist demokratisch gewählt, aber keine demokratische Partei.

Unvereinbarkeitsbeschluss: AfD-Mitglieder müssen die GdP verlassen

Der Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP) verabschiedete in der ersten Märzhälfte einen Unvereinbarkeitsbeschluss zur Alternative für Deutschland. Darin ist zu lesen, dass die Ziele, Positionen, Grundsätze und Werte der GdP mit denen der AfD unvereinbar seien. Sie widersprächen dem freiheitlich­demokratischen, rechtsstaatlichen und die öffentliche Sicherheit bewahrenden Selbst- und Rollenverständnis von Polizeibeschäftigten, das von der GdP vertreten und geteilt werde. Mitglieder, die sich zur Parteimitgliedschaft in der AfD bekennen, sie unterstützen oder mit ihr sympathisieren seien in der GdP nicht willkommen und aufgefordert, die gewerkschaftliche Solidargemeinschaft zu verlassen.

Diese klare Positionierung der GdP ist aus Sicht unseres Vorstandsmitglieds und Chefin der rheinland-pfälzischen GdP, Sabrina Kunz, längst überfällig: „Die GdP in Rheinland-Pfalz grenzt sich seit Jahren offensiv von der AfD im Land ab. Eine Zusammenarbeit findet nicht statt. Die GdP stellt sich mit ihrer 70-jährigen Tradition entschieden gegen die AfD. Zunehmend missbrauchen Vertreter*innen dieser Partei den Berufsstand der Polizisti*innen für ihre in Teilen menschenablehnende und -verachtende Politik. Menschenverachtende Weltbilder haben in der Polizei keinen Platz. Mit dem Beschluss des Bundes wird den Kolleg*innen der Rücken gestärkt. Es ist ein wichtiges Signal dafür, dass die Polizei auch in Zukunft eine gefestigte, bürgernahe und vielfältige Polizei bleiben wird.“

Das Positionspapier in voller Länge findet ihr hier.

Ausgabe 2024/1

Die AfD ist demokratisch gewählt, aber keine demokratische Partei.

Unvereinbarkeitsbeschluss: AfD-Mitglieder müssen die GdP verlassen

Der Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP) verabschiedete in der ersten Märzhälfte einen Unvereinbarkeitsbeschluss zur Alternative für Deutschland. Darin ist zu lesen, dass die Ziele, Positionen, Grundsätze und Werte der GdP mit denen der AfD unvereinbar seien. Sie widersprächen dem freiheitlich­demokratischen, rechtsstaatlichen und die öffentliche Sicherheit bewahrenden Selbst- und Rollenverständnis von Polizeibeschäftigten, das von der GdP vertreten und geteilt werde. Mitglieder, die sich zur Parteimitgliedschaft in der AfD bekennen, sie unterstützen oder mit ihr sympathisieren seien in der GdP nicht willkommen und aufgefordert, die gewerkschaftliche Solidargemeinschaft zu verlassen.

Diese klare Positionierung der GdP ist aus Sicht unseres Vorstandsmitglieds und Chefin der rheinland-pfälzischen GdP, Sabrina Kunz, längst überfällig: „Die GdP in Rheinland-Pfalz grenzt sich seit Jahren offensiv von der AfD im Land ab. Eine Zusammenarbeit findet nicht statt. Die GdP stellt sich mit ihrer 70-jährigen Tradition entschieden gegen die AfD. Zunehmend missbrauchen Vertreter*innen dieser Partei den Berufsstand der Polizisti*innen für ihre in Teilen menschenablehnende und -verachtende Politik. Menschenverachtende Weltbilder haben in der Polizei keinen Platz. Mit dem Beschluss des Bundes wird den Kolleg*innen der Rücken gestärkt. Es ist ein wichtiges Signal dafür, dass die Polizei auch in Zukunft eine gefestigte, bürgernahe und vielfältige Polizei bleiben wird.“

Das Positionspapier in voller Länge findet ihr hier.

Ausgabe 2023/6

Die AfD ist demokratisch gewählt, aber keine demokratische Partei.

Unvereinbarkeitsbeschluss: AfD-Mitglieder müssen die GdP verlassen

Der Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP) verabschiedete in der ersten Märzhälfte einen Unvereinbarkeitsbeschluss zur Alternative für Deutschland. Darin ist zu lesen, dass die Ziele, Positionen, Grundsätze und Werte der GdP mit denen der AfD unvereinbar seien. Sie widersprächen dem freiheitlich­demokratischen, rechtsstaatlichen und die öffentliche Sicherheit bewahrenden Selbst- und Rollenverständnis von Polizeibeschäftigten, das von der GdP vertreten und geteilt werde. Mitglieder, die sich zur Parteimitgliedschaft in der AfD bekennen, sie unterstützen oder mit ihr sympathisieren seien in der GdP nicht willkommen und aufgefordert, die gewerkschaftliche Solidargemeinschaft zu verlassen.

Diese klare Positionierung der GdP ist aus Sicht unseres Vorstandsmitglieds und Chefin der rheinland-pfälzischen GdP, Sabrina Kunz, längst überfällig: „Die GdP in Rheinland-Pfalz grenzt sich seit Jahren offensiv von der AfD im Land ab. Eine Zusammenarbeit findet nicht statt. Die GdP stellt sich mit ihrer 70-jährigen Tradition entschieden gegen die AfD. Zunehmend missbrauchen Vertreter*innen dieser Partei den Berufsstand der Polizisti*innen für ihre in Teilen menschenablehnende und -verachtende Politik. Menschenverachtende Weltbilder haben in der Polizei keinen Platz. Mit dem Beschluss des Bundes wird den Kolleg*innen der Rücken gestärkt. Es ist ein wichtiges Signal dafür, dass die Polizei auch in Zukunft eine gefestigte, bürgernahe und vielfältige Polizei bleiben wird.“

Das Positionspapier in voller Länge findet ihr hier.


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