Beschäftigte dürfen nicht wegen ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, ihres Alters oder der sexuellen Identität oder Orientierung diskriminiert werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Diskriminierung zu schützen und müssen Betroffenen die Möglichkeiten geben, Fälle zu melden. Im Liebherr-Werk im oberschwäbischen Biberach hat der Betriebsrat diese Aufgabe übernommen.
Die sechs Betriebsratsmitglieder der Fachgruppe „Familie und Beruf“ bilden die „Beratungs- und Beschwerdestelle“ in dem Werk, das knapp 1.600 Menschen beschäftigt. „Wer Diskriminierung welcher Art auch immer erfährt oder beobachtet, kann sich an uns wenden“, erklärt Betriebsratsmitglied Diana Turejko. Dann folgt ein festgelegter Prozess: „Erstmal reden wir mit der betroffenen Person, klären den Sachverhalt und befragen ggf. Zeug*innen. Steht der Vorwurf fest, besprechen wir mit dem bzw. der Betroffenen das weitere Vorgehen. Danach suchen wir das Gespräch mit der oder dem Beschuldigten. Im Anschluss wird die betroffene Person über das Ergebnis dieses Gesprächs informiert und zusammen mit ihr legen wir die weiteren Schritte fest.
Je nach Sachlage wird an dieser Stelle auch die Personalleitung mit einbezogen, da nur diese arbeitsrechtliche Maßnahmen einleiten kann. Und wenn nötig, wird die Führungskraft des bzw. der Beschuldigten ebenfalls über die Beschwerde informiert. Aber alles in Absprache mit der betroffenen Person. Unser oberstes Ziel ist es, dass die Belästigungen und Diskriminierungen aufhören und der oder die Betroffene wieder mit einem guten Gefühl zur Arbeit kommen kann.“
Bei bisherigen Beschwerden ging es etwa um Mobbing oder sexuelle Belästigung. „Viele Fälle sind bei uns noch nicht aufgeschlagen. So manches wird bereits von guten Führungskräften abgefangen und im Team selbst geklärt. Rassistische Diskriminierungen sind uns bisher nicht gemeldet worden“, sagt Diana.