„Ein Verstoß gegen unsere Grundsätze“

Rechtsextremer Erzieher gekündigt – Ausschluss aus der Gewerkschaft ver.di läuft

Wer für den Staat arbeitet, darf diesen nicht stürzen wollen. Etwas verkürzt, aber so lautet die Treuepflicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im öffentlichen Dienst. Diesem Bekenntnis ist ein rechtsradikaler Erzieher in Baden-Württemberg nicht nachgekommen, befand das Arbeitsgericht Mannheim. Er war von der Stadt Mannheim fristlos gekündigt worden, ging dagegen juristisch vor – doch das Gericht hielt die Kündigung für gerechtfertigt. Schließlich handele es sich bei der Kindererziehung um einen hochsensiblen Bereich, bei dem die höchsten Maßstäbe angelegt werden müssten. Der Mann war mehrfach auf Veranstaltungen der NPD, er war wohl auch in der rechten Hooligan-Szene aktiv und trug Kleidung der Marke Thor Steinar. Auch rechte Facebook-Posts dienten dem Gericht als Beweismittel, genauso wie die Aussage gegenüber einer Arbeitskollegin: „Wenn das mein Sohn wäre, würde er Springerstiefel und eine rote Armbinde tragen."

Der Fall war bundesweit in den Medien. Was oft nicht zu lesen war: Der Mann ist auch ver.di-Mitglied. Der Bezirk Rhein-Neckar hat umgehend ein Ausschlussverfahren ins Rollen gebracht. Der rechtliche Weg dahin sei lang, aber die Chancen – mit dem gerichtlichen Beschluss im Rücken – stünden gut, erklärt der ver.di- Bezirksvorsitzende Peter Erni. „Anhand von Video-Beweisen konnten wir gut darlegen, dass derjenige auf NPD-Veranstaltungen umtriebig war. Man kann nicht NPD-Anhänger und Gewerkschaftsmitglied sein", untermauert Erni, „das ist ein Verstoß gegen unsere Grundsätze!" Schließlich, so der Gewerkschafter weiter, sei es nicht denkbar, sich einerseits zum Antifaschismus der Gewerkschaften zu bekennen, aber wenn es konkret würde, dann anders zu handeln.