Kampf gegen Rassismus verstärken

UN-Rassismus-Bericht rügt Deutschland

Die Mitte Mai veröffentlichte Abschlussbemerkungen des Antirassismus-Ausschusses der UN (CERD) fördern teils deutliche Kritikpunkte zu Tage, was den Umgang mit Rassismus in Deutschland betrifft. Zunächst einmal gebe es zu wenige Daten und Statistiken bezüglich der ethnischen Bevölkerungszusammensetzung und der Minderheiten in Deutschland. Darüber hinaus sei die Definition von Rassismus zu eng an das Phänomen des Rechtsextremismus geknüpft, damit blende man auch verbreitete Formen rassistischer Diskriminierung aus. Besorgt zeigen sich die Autoren des Abschlussberichts auch über die Verbreitung rassistischen Gedankenguts durch anti-muslimische Bewegungen und Parteien, womit wohl auf die Pegida-Demonstrationen Bezug genommen wird. Hart kritisiert wurde die erfolglose Aufklärung der NSU-Morde, die auf systemische Mängel hindeuten würde. Einen weiteren Kritikpunkt, der im Bericht Erwähnung fand, stelle die bundespolizeiliche Praxis des „Racial Profiling" dar, bei der Kontrollen selektiv u.a. aufgrund von äußerlichen Merkmalen durchgeführt würden. Der Ausschuss forderte, die Rechtsgrundlagen für Personenkontrollen zu ändern. Des Weiteren werden Diskriminierungen von Minderheiten auf dem Wohnungsmarkt und bei der Arbeitssuche kritisiert. Auch die Zunahme der Gewalttaten gegen Asylsuchende stelle eine besorgniserregende Entwicklung in Deutschland dar.

Aufgrund der historischen Verantwortung, aber auch um die Verständigung zu fördern, empfiehlt der Ausschuss Deutschland, einen Gedenktag für die in der Zeit des Nationalsozialismus‘ ermordeten Sinti und Roma einzuführen. Alle vier Jahre legt Deutschland der UN, wie die anderen Mitglieder auch, einen sogenannten „Staatenbericht" vor, anhand dessen überprüft wird, wie in Deutschland die Antirassismus-Konventionen umgesetzt werden. Neben dem Staatenbericht (aus dem Jahr 2013) wurden dieses Mal sieben „Parallelberichte" von Menschenrechtsorganisationen und NGOs eingereicht. Die Abschlussnote greift viele der von Organisationen bemängelten Kritikpunkte auf. Und es ist nicht das erste Mal: Schon 2013 rügte der UN-Ausschuss die Bundesregierung aufgrund unterlassener strafrechtlicher Ermittlungen gegen die rassistischen Äußerungen Thilo Sarrazins.

Die vollständigen „Concluding Remarks" des UN-Antirassismus-Ausschusses gibt es im Netz unter: http://bit.ly/1Fjlj3Y