Ronny hat Recht!

Urteil im Fall „Ronny“

In der Februar-Ausgabe berichteten wir über den Fall des BMW-Leiharbeiters Ronny, der rassistische Äußerungen seines Vorarbeiters gegenüber anderen Untergebenen im Betrieb anprangerte und daraufhin gekündigt wurde. Ronny klagte mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz gegen die Kündigung. Der Fall wurde vor dem Arbeitsgericht München verhandelt. Dieses hat nun Anfang März entschieden: Die Kündigung ist unwirksam!

Das Gericht begründet dies folgendermaßen: „Ein von rassistischen Beleidigungen geprägtes Arbeitsumfeld muss ein Arbeitnehmer nicht – auch nicht in einem Entleiherbetrieb – hinnehmen, auch wenn sich rassistische Äußerungen nicht unmittelbar gegen ihn selbst richten.“ Diskriminierung, Hetze und rechte Parolen haben am Arbeitsplatz nichts verloren – lasst uns dem aktiv entgegentreten, so wie Ronny das getan hat!

Hier der Link zur vollständigen Pressemitteilung des Münchener Arbeitsgerichts: https://www.lag.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/arbgmuenchen/presseerklaerung_probezeitkundigung.pdf