Ronny hat’s richtig gemacht!

Ver.di München unterstützt Kündigungsklage eines Leiharbeiters, der rassistische Äußerungen anprangerte

Ronny hat sich gegen rassistische Äußerungen im Betrieb gewehrt – und wurde prompt daraufhin gekündigt. Das ließ er sich nicht gefallen, und nun klagt er mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz gegen die Kündigung. Er setzt damit ein Zeichen für uns Alle: MACH MEINEN KUMPEL NICHT AN!

Lieber Ronny, die Gelbe Hand steht zu dir! Wir kämpfen gemeinsam.

Ronny ist – vielmehr war – Leiharbeiter bei BMW. Er arbeitete dort etwas mehr als zwei Wochen. Dann wurde er in der Probezeit gekündigt. Warum? Ronny hat sich gegen rassistische Hetze seines Vorarbeiters, wir nennen ihn hier A.B., zur Wehr gesetzt. Der hatte – bezogen auf andere Kollegen – immer wieder Sprüche wie „Bimbo!“,„Nigger!“, „diese Juden!“, „Behinderte!“ usw. von sich gegeben. Er tat es völlig ungeniert in der Abteilung und unter Namensnennung der so titulierten Kollegen. Ronny, neu in der Abteilung, hörte sich das eine Weile an. Irgendwann war es ihm zu viel.

Er sagte das zu A.B., der – auf die NSU-Morde angesprochen – die Äußerung tätigte: „Na und, ein paar Kanaken weniger!“ Ronny ließ A.B. wissen, dass er solche Töne nicht mehr hören wolle. Die Lawine kommt ins Rollen: A.B., dessen Job es ja war, Ronny in die Arbeit einzuweisen, enthält ihm notwendige Informationen zu seiner Arbeit vor; stattdessen geht er zum Meister und beschwert sich über Ronny. Weder der Meister, noch der inzwischen hinzugezogene Abteilungsleiter (beide BMW), noch die Verantwortlichen der Leiharbeitsfirma Brunel unterstützen ihn, im Gegenteil. Schlag auf Schlag wird er von einem Termin zum anderen zitiert; wie in einem Tribunal muss er sich sogar noch beschimpfen lassen und wird darauf verwiesen, er habe im Betrieb den Mund zu halten. Von einem Tag auf den anderen wird Ronny von BMW abgemeldet, und keine 24 Stunden später kündigt ihm die Leiharbeitsfirma. Jetzt ist er erwerbslos.

So geschehen 70 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes. Ronny geht zu seiner Gewerkschaft, ver.di gibt ihm trotz Probezeit Rechtsschutz, beauftragt den DGB-Rechtsschutz mit der Klage gegen die Kündigung und nun wird der gesamte Vorgang öffentlich am 22. Februar vor dem Münchner Arbeitsgericht verhandelt. 

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