Lange Zeit war der Arbeitsmarkt für Asylsuchende und Geduldete abgeriegelt, jetzt reift scheinbar die Erkenntnis, dass es grundsätzlich sinnvoll sei, Flüchtlinge stärker in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Gewerkschaften und der Kumpelverein setzen sich seit Langem für eine Gleichbehandlung von Flüchtlingen ein. Auch die Bundespolitik hat nun reagiert und rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, um den Zugang zu Arbeit zu erleichtern.
Bisher war Asylbewerbern aufgrund eines fehlenden Aufenthaltstitels die Arbeit in den ersten neun Monaten untersagt. Diese Frist wurde ab dem 1. Januar 2015 durch eine Reform des Asylverfahrensgesetzes auf drei Monate reduziert. Der neuen Gesetzgebung zufolge gilt diese Frist auch für Geduldete. Auch das „Vorrangprinzip", das Deutsche, EU-Bürger und gewisse Drittstaaten bei der Arbeitssuche bevorzugt, wurde teilweise gelockert. Bei genauerer Betrachtung jedoch zeigt sich, dass die Gesetze, die eine Erleichterung für die Flüchtlinge darstellen sollen, von einzelnen Bundesländern und den Ausländerbehörden teilweise durch pauschale Verweigerung der Arbeitserlaubnis konterkariert werden.
Diese Diskrepanz, sowie die Frage, welche Maßnahmen für eine sozialverträgliche Integration zielführend seien, waren auch Inhalt der gemeinsamen Tagung des Gesprächskreises Migration und Integration der Friedrich-Ebert-Stiftung und des DGB-Bundesvorstandes am 3. Juni mit dem Titel: „Von der Abschottungs- zur Integrationsperspektive: Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern". Über 200 interessierte Gäste wohnten den Vorträgen, sowie der anschließenden Podiumsdiskussion bei. Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB-Bundesvorstandes, stellte heraus, dass keine generellen Arbeitsverbote für Flüchtlinge aus bestimmten Herkunftsländern verhängt werden dürften. Betroffen sind davon oftmals Menschen aus Westbalkan-Staaten. Es gebe aber noch weitere Schwierigkeiten: „Nicht nur rechtliche Hürden sind es, die eine die Arbeitsmarkteingliederung und eine qualifizierte und gut entlohnte Beschäftigung behindern. Zu nennen sind fehlende Sprachkenntnisse genauso wie Hindernisse bei der Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Kompetenzen. Immer noch vorhanden sind Vorbehalte und Vorurteile in Betrieben und Unternehmen und ein Mangel an interkultureller Öffnung", bemängelt Buntenbach.
Zur Arbeitsmarktsituation von Flüchtlingen informiert der DGB auch in der Broschüre „Flucht. Asyl. Menschenwürde. DGB-Handreichung". Die politischen Hintergründe der Flucht, sowie die aktuellen Zahlen und Fakten zum Thema „Asyl" werden aufbereitet, um die betrieblichen und gewerkschaftlichen Handlungsmöglichkeiten beim Engagement gegen rassistische Vorurteile zu stärken.
Die Broschüre kann hier gelesen werden.